Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat heute festgestellt, dass Agfa Gevaert die ehemaligen Mitarbeiter der Agfaphoto GmbH beim Verkauf der Fotosdparte falsch informiert habe. Damit steht fest, dass der belgische Konzern weiterhin Vertragspartner seiner früheren Mitarbeitern ist. Auf Agfa Gevaert könnten nun Forderungen in Millionenhöhe zukommen. Dabei geht es nicht nur um Gehalts- und Lohnzahlungen, sondern auch um Vorruhestandsvereinbarungen, Gelder zur Aufstockung von Arbeitslosengeld und betriebliche Rentenleistungen.
Bereits vor diesem Prozess, der von Agfa Gevaert angestrengt war, hatten mehrere Gerichte im Sinne der ehemaligen Arbeitnehmer entschieden. Heute, am 20. April, stellte der 8. Senat des Bundesarbeitsgerichts unter seinem Vorsitzenden Richter Friedrich Hauck fest, dass das Schreiben, mit dem Agfa Gevaert seine damaligen Mitarbeiter zum Wechsel überreden wollte, fehlerhat gewesen sei. Der Kölner Stadtanzeiger zitiert den Anwalt der Ex-Beschäftigten, Harald Kaiser, mit der Einschätzung, dass dieses Urteil Signalwirkung für weitere Fälle haben werde.
Kaiser ist seit drei Jahren für mehrere Kläger tätig. Diese haben dem Übergang im Nachhinein widersprochen, weil sie nach ihrer Ansicht falsch informiert worden seien. In dem Brief, den sie am 22. Oktober 2004 von Agfa Gevaert bekommen hatten, stand nichts davon, dass nun nicht mehr Agfa Gevaert, sondern die neue Agfaphoto GmbH hafte. Außerdem habe der Brief den falschen Eindruck vermittelt, dass das neue Unternehmen hervorragende Chancen besitze. Zudem wurden die Mitarbeiter in diesem Schreiben unter Druck gesetzt, dem Übergang zuzustimmen, da sie sonst arbeitslos würden.
Link: www.bundesarbeitsgericht.de
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