Fotografen-Rahmenvertrag des Heinrich Bauer-Verlag für rechtswidrig erklärt

17.07.2009

Das Hamburger Landgericht hat heute eine einstweilige Verfügung (AZ 312 O 411/09) gegen die Heinrich Bauer Achat KG erlassen. Gegenstand der Verfügung ist der vom Heinrich Bauer-Verlag herausgegebene Rahmenvertrag für Fotografen, der nach Ansicht der Fotografenvereinigung Freelens unzulässige Buy-out Klauseln enthält, die gegen das Prinzip der angemessenen Beteiligung des Urhebers an der Vermarktung seiner Werke verstoßen. Diese Rechtsauffassung hat die Wettbewerbskammer des Landgerichts Hamburg nun bestätigt.

Der Heinrich Bauer-Verlag hat versucht, sich mit einer einmaligen Honorarzahlung die umfassenden Nutzungsrechte an den Fotos für alle seine Zeitschriften und für Dritte zu sichern. Ein solcher Buy-out Vertrag verstößt laut Freelens gegen geltendes Recht.

Link: www.freelens.com

zurück zur Übersicht


Soziale Netzwerke






Neueste Kommentare zum Artikel:
Fotografen-Rahmenvertrag des Heinrich Bauer-Verlag für rechtswidrig erklärt

Aktuelle Diskussionsbeiträge (insgesamt: 0)

ProfiFoto Ausgabe 6/12

  • Test: Nikon D800 vs. Hasselblad H4D-40
  • Nikon D3200 - 24 Megapixel in der Einsteigerklasse
  • Spezial: 25 Jahre Canon EOS
  • Julia Bauch, Frauke Engler: Garten Eden - Canon Profifoto Förderpreis
  • Phase One Media Pro - Ordnung ins Bilderchaos
  • Fotoakademie-Koeln - Class of 2012
  • u.v.m.

» E-Reader
» Artikel der aktuellen Ausgabe

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Anzeige

CPFP iPhone App

Die Gewinnerarbeiten des Canon Profifoto Förderpreises zum virtuellen Durchblättern auf dem iPhone. Jetzt kostenlos bei iTunes verfügbar!

Facebook

FotoTV

WhiteWall