Das Hamburger Landgericht hat heute eine einstweilige Verfügung (AZ 312 O 411/09) gegen die Heinrich Bauer Achat KG erlassen. Gegenstand der Verfügung ist der vom Heinrich Bauer-Verlag herausgegebene Rahmenvertrag für Fotografen, der nach Ansicht der Fotografenvereinigung Freelens unzulässige Buy-out Klauseln enthält, die gegen das Prinzip der angemessenen Beteiligung des Urhebers an der Vermarktung seiner Werke verstoßen. Diese Rechtsauffassung hat die Wettbewerbskammer des Landgerichts Hamburg nun bestätigt.
Der Heinrich Bauer-Verlag hat versucht, sich mit einer einmaligen Honorarzahlung die umfassenden Nutzungsrechte an den Fotos für alle seine Zeitschriften und für Dritte zu sichern. Ein solcher Buy-out Vertrag verstößt laut Freelens gegen geltendes Recht.
Link: www.freelens.com
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Fotografen-Rahmenvertrag des Heinrich Bauer-Verlag für rechtswidrig erklärt
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