Googles Suchmaschine darf – wenn es nach einem Urteil des Hamburger Landgerichtes geht - Bilder nicht gegen den Willen der Rechteinhaber in Ergebnislisten zeigen. Ein Künstler hatte gegen die Suchmaschine geklagt und in erster Instanz vom Hamburger Landgericht Recht bekommen. Das Gericht verbot Google, fünf urheberrechtlich geschützte Comiczeichnungen im Netz öffentlich zugänglich zu machen. Zur Begründung hieß es, die ausschließlichen Nutzungsrechte des Klägers würden verletzt. Der Suchmaschinen-Betreiber muss nach der Gerichtsentscheidung auch Auskunft darüber geben, wie stark die Motive bisher im Internet genutzt wurden. Auch die Abmahnkosten muss das Unternehmen ersetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Google kann bis Ende Oktober Berufung einlegen.
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