Rollei bietet zwei Jahre Garantie

28.01.2005

Ab 1.2.2005 gewährt Rollei auf alle in Deutschland verkauften Produkte eine zweijährige Rollei-Garantie. Bisher galt für alle Rollei-Produkte lediglich eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Rollei-Kunden profitieren damit mehr noch als bisher von besseren Serviceleistungen und einer umfassenderen Kundenorientierung des Herstellers. Produkte, die über ausländische Partner vertrieben werden, fallen weiterhin unter die gesetzliche Gewährleistung. Die Rollei-Garantie tritt immer bei technischen, nicht vom Kunden verschuldeten Defekten oder ursächlich werkseitigen Mängeln in Kraft. Die Garantiezeit gilt ab Kaufdatum und ist nur in Zusammenhang mit der Garantieurkunde und dem Kaufbeleg gültig. Für die erste Prüfung der Mängel und die Rücksendung an den Rollei-Werkservice ist derjenige Händler zuständig, bei dem der Kunde das Gerät erworben hat. Wenn möglich, repariert Rollei das beschädigte Produkt oder liefert kostenlos Ersatz, sollte der Mangel auf einen Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen sein.

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