Viele Bildschaffende werden sich über einen Geldregen von der VG Bild-Kunst freuen können. Bis es soweit ist, sind von der Verwertungsgesellschaft allerdings noch einige Hürden zu nehmen.
In seinem Urteil vom April 2016 hat der Bundesgerichtshof gegenüber der VG Wort festgestellt, dass eine Beteiligung von Verlagen an dem Aufkommen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen der Urheber nur unter engen Voraussetzungen möglich ist. Daraufhin beschloss die Mitgliederversammlung der Bild-Kunst im September 2016 einen Korrekturverteilungsplan. Dieser sieht vor, dass Verlage und Bildagenturen die zu Unrecht empfangenen Ausschüttungen im nicht-verjährten Zeitraum zurückzahlen müssen. Gleichzeitig enthält der Verteilungsplan Regelungen zur Korrekturausschüttung an die Berechtigten.
Laut VG Bild-Kunst hat der Beck-Verlag Verfassungsbeschwerde gegen das BGH-Urteil eingelegt über die bislang noch nicht entschieden ist. Deshalb haben sich die Gremien der Bild-Kunst beraten, wie mit dieser Lage umzugehen ist. Der Verwaltungsrat der Bild-Kunst entschied im Januar 2018, die Ausschüttungen durchzuführen, ohne spezielle Rückstellungen zu bilden. Dieser Vorgehensweise liegt die Einschätzung zugrunde, dass auch eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde – wenn überhaupt – nur geringe Auswirkungen auf die Bild-Kunst hätte.
Die Geschäftsstelle der Bild-Kunst wird jetzt unverzüglich mit den Ausschüttungen an die betroffenen Mitglieder der Berufsgruppen I und II beginnen. Die Summe aus den Korrekturausschüttungen und den Sondererlösen beträgt über 110 Millionen Euro, die sich in Form von Nachausschüttungen auf die Nutzungsjahre 2001 bis 2016 verteilen. Allerdings gibt es noch technische Gründe wegen der die Ausschüttung nicht in einer Summe erfolgt, sondern durch umfangreiche Nachberechnungen und Umprogrammierungen der IT voraussichtlich in den nächsten sechs Monaten in ca. 10 Teilausschüttungen den Urhebern zugesprochen wird.
Also müssen sich die Urheber noch in Geduld fassen auch, was die Höhe der zu erwartenden Gelder betrifft, denn vorab ist es nicht möglich auf individuelle Anfragen die persönliche Gesamtausschüttung mitzuteilen.