Fragen zur Kollektivlizenz für Bild-Uploads

Mit der Umsetzung der EU-Urheberrechtsnovelle in nationale Gesetzgebung sollen die Rechte unter anderem von Fotografen im Zusammenhang mit der Verwendung ihrer Bilder auf Social-Media-Plattformen gestärkt werden. Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst) und der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) haben dem Bundesjustizministerium dazu eine umfassende Kollektivlizenz für den Upload “urheberrechtlich geschützter Werke” für den nicht-kommerziellen Gebrauch auf Plattformen vorgeschlagen, um so unter anderem Upload-Filter überflüssig zu machen.