Ein Urteil aus Hamburg (310 O 39/24) zeigt sehr schön und detailliert, wie Gerichte (mitunter) prüfen, welche Ansprüche Fotografen nach einer Urheberrechtsverletzung tatsächlich zustehen. Das Gericht arbeitet sich dabei Schritt für Schritt durch die einzelnen Schadenspositionen und begründet, weshalb manche Ansprüche zugesprochen wurden und andere eben nicht. Geklagt hatte ein Architekturfotograf, dessen Aufnahmen einer Justizvollzugsanstalt auf der Website eines Unternehmens verwendet wurden. Insgesamt ging es um vier Fotografien. Die Beklagte verteidigte sich unter anderem damit, die Bilder damals von einer anderen Firma erhalten zu haben […]
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