Akku-Blitzgeneratoren, Kamera-Akkus und Powerbanks gehören für viele professionelle Fotografen zur selbstverständlichen Ausrüstung. Bei internationalen Produktionen kann die mobile Energieversorgung allerdings zum Problem werden. Entscheidend ist dabei nicht die Größe oder das Gewicht eines Akkus, sondern seine gespeicherte Energie in Wattstunden. Welche Regeln bei Flugreisen gelten und worauf Fotografen beim Transport, bei der Lagerung und Entsorgung achten müssen, erläutert Justin Flick in seinem Gastbeitrag.
Ein Auftrag im Ausland, zwei Akku-Generatoren, mehrere Kamera-Akkus, dazu Powerbanks für Laptop, Smartphone und Funkauslöser: Was bei einer professionellen Fotoproduktion zur üblichen Ausrüstung gehört, kann spätestens am Flughafen Schwierigkeiten bereiten.
Denn Lithium-Ionen-Akkus unterliegen besonderen Gefahrgutbestimmungen. Bei der Sicherheitskontrolle entscheidet nicht, wie kompakt ein Akku ist oder wie schwer er ausfällt, sondern vor allem die in ihm gespeicherte Energie. Sie wird in Wattstunden (Wh) angegeben.
Gerade leistungsstarke Akku-Blitzgeneratoren überschreiten schnell die Grenzen dessen, was Fluggesellschaften im Passagiergepäck zulassen. Wer sich erst beim Einchecken damit beschäftigt, riskiert, wichtige Teile seiner Ausrüstung zurücklassen zu müssen.
Entscheidend sind die Wattstunden
Die Grundlage für den Lufttransport bilden die Gefahrgutvorschriften der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO sowie die entsprechenden Regelwerke des internationalen Airline-Verbands IATA. Für Fotografen sind vor allem drei Größenordnungen relevant.
Lithium-Ionen-Akkus mit einer Nennenergie bis 100 Wh dürfen grundsätzlich ohne vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft mitgeführt werden, sofern die übrigen Transportbedingungen erfüllt sind. Ersatzakkus gehören dabei ausschließlich ins Handgepäck.
Bei Akkus mit mehr als 100 und höchstens 160 Wh ist die vorherige Zustimmung der Fluggesellschaft erforderlich. Für diese Kategorie sind im Regelfall maximal zwei Ersatzakkus pro Person zulässig.
Akkus mit mehr als 160 Wh dürfen grundsätzlich nicht als gewöhnliches Passagiergepäck transportiert werden. Für sie kommt gegebenenfalls ein gesonderter Gefahrguttransport infrage.
Die Wattstundenangabe findet sich normalerweise auf dem Akku oder im technischen Datenblatt. Fehlt sie, lässt sich die Nennenergie aus der Akkukapazität in Amperestunden und der Nennspannung errechnen.
Ein Akku mit 5.000 mAh bei 14,4 Volt besitzt beispielsweise eine Nennenergie von 72 Wh. Bei 3.000 mAh und 36 Volt sind es dagegen bereits 108 Wh.
Diese Beispiele verdeutlichen, weshalb die Kapazität in Milliamperestunden allein wenig aussagt: Erst zusammen mit der Spannung ergibt sich die tatsächlich gespeicherte Energiemenge.
Genehmigung vor der Abreise einholen
Wer Akkus oberhalb der 100-Wh-Grenze mitnehmen möchte, sollte sich rechtzeitig vor Reisebeginn mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen.
Eine Anfrage sollte die genaue Modellbezeichnung, die Nennenergie und die Zahl der Akkus enthalten. Ein Foto des Typenschilds sowie das technische Datenblatt erleichtern die Prüfung.
Wichtig ist eine schriftliche Bestätigung, die während der Reise vorgelegt werden kann. Bei Umsteigeverbindungen mit unterschiedlichen Fluggesellschaften müssen die jeweiligen Vorgaben sämtlicher beteiligter Airlines berücksichtigt werden.
Die allgemeinen IATA-Regeln bilden dabei nur den Rahmen. Fluggesellschaften können strengere Beschränkungen vorsehen. Deshalb sollten Fotografen vor jeder Reise die aktuellen Gepäck- und Gefahrgutbestimmungen ihrer Airline prüfen.
Besonders bei internationalen Produktionen mit mehreren Anschlussflügen empfiehlt es sich, das Thema bereits während der Reiseplanung zu klären.
Ersatzakkus gehören ins Handgepäck
Ein häufiger Fehler beim Packen betrifft lose Ersatzakkus. Sie dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Das gilt auch für Powerbanks.
Der Grund liegt im Brandrisiko. Lithium-Ionen-Akkus können bei Beschädigung oder Kurzschluss überhitzen. In der Flugzeugkabine lässt sich ein solcher Vorfall schneller erkennen und behandeln als im Frachtraum.
Jeder Ersatzakku muss deshalb einzeln gegen Kurzschluss geschützt sein. Dazu eignen sich die Originalverpackung, Schutzkappen, isolierte Kontakte oder geeignete Akku-Schutztaschen.
Im Fotorucksack sollten lose Akkus keinesfalls gemeinsam mit metallischen Gegenständen wie Schlüsseln, Münzen oder Stativzubehör transportiert werden.
Besondere Aufmerksamkeit verlangt das sogenannte Gate-Checking. Wird ein ursprünglich als Handgepäck vorgesehener Trolley wegen Platzmangels doch noch in den Frachtraum verladen, müssen Ersatzakkus und Powerbanks zuvor herausgenommen werden.
Für Powerbanks gelten seit dem 27. März 2026 zudem verschärfte internationale Vorgaben. Die ICAO begrenzt ihre Mitnahme auf höchstens zwei Exemplare pro Person und untersagt das Aufladen der Powerbanks während des Fluges. Auch die zulässige Nutzung zum Laden anderer Geräte und die Aufbewahrung an Bord sollten vorab anhand der Airline-Regeln geprüft werden.
Powerbanks sind damit nicht einfach wie beliebige zusätzliche Kamera-Akkus zu behandeln.
Wenn der Blitzgenerator nicht mitfliegen darf
Bei leistungsstarken Akku-Generatoren ist die Grenze von 160 Wh schnell erreicht oder überschritten. In solchen Fällen scheidet die Mitnahme als gewöhnliches Passagiergepäck aus.
Ein gesonderter Luftfrachttransport ist grundsätzlich möglich, unterliegt jedoch strengen Gefahrgutbestimmungen.
Lithium-Ionen-Akkus werden dabei je nach Transportkonfiguration unterschiedlichen Gefahrgutnummern zugeordnet. Für separat verschickte Akkus gilt UN 3480, während Akkus, die mit einem Gerät verpackt oder darin eingebaut sind, unter UN 3481 fallen können.
Daraus ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation und Transport. Separat versendete Lithium-Ionen-Akkus dürfen beispielsweise nicht als Fracht in Passagierflugzeugen transportiert werden. Hinzu kommen Vorgaben für den Ladezustand und den Nachweis der erforderlichen Sicherheitsprüfungen.
Solche Transporte gehören deshalb in die Hände entsprechend qualifizierter Speditionen.
Für die Kalkulation einer Fotoproduktion bedeutet dies zusätzliche Kosten und gegebenenfalls längere Vorlaufzeiten. Auch Zollformalitäten und die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes können relevant werden.
Nicht selten ist es deshalb wirtschaftlicher und organisatorisch einfacher, leistungsstarke Blitzgeneratoren am Produktionsort zu mieten.
Gerade bei größeren internationalen Shootings kann die Zusammenarbeit mit einem lokalen Verleiher das Risiko reduzieren, dass eine Produktion an nicht transportfähigen Akkus scheitert.
Sichere Lagerung zwischen zwei Produktionen
Auch außerhalb von Flugreisen verdienen Lithium-Ionen-Akkus Aufmerksamkeit. Denn Schäden entstehen nicht nur durch falschen Transport, sondern ebenso durch ungeeignete Lagerung und unsachgemäßes Laden.
Für längere Nutzungspausen empfehlen Hersteller nach Angaben des Umweltbundesamtes einen Ladezustand von ungefähr 40 bis 50 Prozent. Dauerhaft vollständig geladene oder tiefentladene Akkus können schneller altern.
Während der Lagerung sollte der Ladezustand gelegentlich kontrolliert werden, um eine schädliche Tiefentladung zu vermeiden.
Als günstigen Temperaturbereich nennt das Umweltbundesamt etwa 10 bis 25 Grad Celsius. Starke Hitze, direkte Sonneneinstrahlung und extreme Kälte sollten vermieden werden.
Das betrifft auch den Transport zwischen Studio und Location. Akkus über längere Zeit in einem aufgeheizten Fahrzeug zurückzulassen, ist keine gute Idee. Besonders ungünstig sind Ablageflächen hinter der Windschutzscheibe.
Vorsicht beim Laden im Studio
Ein professionelles Fotostudio enthält häufig zahlreiche brennbare Materialien: Hintergrundkartons, Stoffe, Diffusoren und Verpackungen. Deshalb sollte die Akku-Ladestation mit entsprechender Sorgfalt eingerichtet werden.
Empfehlenswert ist ein geeigneter, möglichst mit Rauchmelder ausgestatteter Bereich, in dessen unmittelbarer Nähe sich keine leicht entzündlichen Gegenstände befinden.
Verwendet werden sollten ausschließlich Ladegeräte, die für den jeweiligen Akku vorgesehen beziehungsweise vom Hersteller freigegeben sind.
Akkus sollten nicht unbeaufsichtigt über Nacht geladen werden. Ebenso wenig gehören Ladegeräte und Akkupacks in Fluchtwege.
Wer regelmäßig größere Energiespeicher oder zahlreiche Akkus gleichzeitig lädt, sollte die Vorgaben seines Sachversicherers berücksichtigen. Für gewerblich genutzte Räume können darüber hinaus besondere Brandschutzanforderungen gelten.
Nach jedem Einsatz empfiehlt sich eine Sichtkontrolle. Verformungen, aufgeblähte Gehäuse, auffällige Erwärmung oder andere Beschädigungen sind Warnsignale.
Solche Akkus dürfen nicht weiterverwendet oder erneut geladen werden.
Wohin mit ausgedienten Akkus?
Lithium-Ionen-Akkus gehören grundsätzlich nicht in den Hausmüll. Sie müssen getrennt gesammelt und einer geeigneten Rücknahmestelle zugeführt werden.
In Deutschland ergeben sich die entsprechenden Pflichten aus den europäischen und nationalen Regelungen zum Batterierecycling. Händler und kommunale Sammelstellen bieten unterschiedliche Rückgabemöglichkeiten an.
Bei größeren Mengen aus professionellen Fotostudios empfiehlt es sich, die Annahmebedingungen vorab zu klären. Nicht jede Sammelstelle nimmt größere oder besonders leistungsstarke Akkupacks ohne vorherige Anmeldung entgegen.
Vor der Rückgabe sollten freiliegende Kontakte gegen Kurzschluss gesichert werden.
Bei beschädigten Akkus ist besondere Vorsicht erforderlich. Sie sollten nicht einfach in eine gewöhnliche Sammelbox eingeworfen werden. Stattdessen empfiehlt sich eine geschützte Beförderung zur Sammelstelle und die direkte Übergabe an das zuständige Personal mit einem ausdrücklichen Hinweis auf die Beschädigung.
Auch ausrangierte Blitzgeneratoren und andere elektronische Geräte unterliegen gesonderten Entsorgungsvorschriften. Soweit möglich, müssen entnehmbare Akkus vor der Abgabe getrennt werden.
Gute Planung verhindert Produktionsausfälle
Die Energieversorgung professioneller Fotoproduktionen ist längst mehr als eine Frage ausreichender Akkukapazität. Gerade bei internationalen Aufträgen gehören Transportbestimmungen, geeignete Verpackungen und gegebenenfalls die lokale Anmietung leistungsstarker Akkus zur Produktionsplanung.
Wer seine Akkus anhand der Wattstunden klassifiziert, Genehmigungen rechtzeitig einholt und Transportbeschränkungen berücksichtigt, kann unangenehme Überraschungen am Flughafen vermeiden.
Nicht minder wichtig ist der sichere Umgang im Studio. Sachgemäße Lagerung, geeignete Ladeplätze und die fachgerechte Entsorgung ausgedienter Energiespeicher reduzieren Risiken und können gleichzeitig die Lebensdauer der Ausrüstung verlängern.
Die wichtigste Empfehlung lautet deshalb: Nicht erst beim Packen prüfen, welche Akkus mit auf die Reise dürfen. Die Energieversorgung gehört ebenso früh in die Planung eines internationalen Fotoauftrags wie Flugtickets, Transportkoffer und die übrige Ausrüstung.
Über den Autor
Justin Flick beschäftigt sich redaktionell mit Akkutechnik, Ladeverfahren und der fachgerechten Rücknahme von Altgeräten. Er schreibt für den Onlinehändler Vapechamp (vapechamp.de) der SOMUVA UG in Lüdenscheid.
Hinweis: Stand der Informationen ist Oktober 2026. Für Flugreisen sind stets die aktuellen Bestimmungen der zuständigen Luftfahrtbehörden und Fluggesellschaften maßgeblich. Der Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Gefahrgut- oder Rechtsberatung.
Weiterführende Informationen
IATA – Lithiumbatterien auf Flugreisen:
iata.org
IATA – Transportbestimmungen für Lithiumbatterien:
iata.org
Umweltbundesamt – Sachgemäßer Umgang mit Lithium-Batterien und -Akkus:
umweltbundesamt.de
Vapechamp – Lithium-Akkus sicher laden und lagern (Übersicht mit Quellen):
vapechamp.de



















