Demnach reicht es nicht mehr, dass Bilder von einer Bildagentur mit einem Urhebervermerk im Web auf derselben Seite gekennzeichnet werden. Die Bilder müssen beispielsweise mit einem Wasserzeichen versehen werden. Der Grund dafür: Je nach Einstellung der Webseite, können Bilder auch auf Übersichtsseiten angezeigt werden oder gleich per URL aufgerufen werden. Grund für den Entscheid war ein Rechtsstreit, bei dem ein Nutzer der kostenlosen Bilddatenbank Pixelio abgemahnt wurde.
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