Das Landgericht Berlin hat mehrere Angeklagte wegen bandenmäßigen Betrugs im Zusammenhang mit dem Verkauf gefälschter Kunstfotografien zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Am 4. November 2025 verkündete das Landgericht Berlin I in seiner Wirtschaftsstrafkammer ein Urteil gegen vier Männer im Alter zwischen 51 und 75 Jahren wegen bandenmäßigen Betrugs mit gefälschten Kunstwerken.
Die Angeklagten Stephan W. (67) und Arnold V. (75) verkauften im Oktober/November 2020 in Köln ein Konvolut von 34 vermeintlich hochwertigen Fotografien bekannter internationaler Künstler wie Helmut Newton, Cindy Sherman und Richard Prince an eine Investment-AG für rund 1,5 Mio Euro. Diese Bilder entpuppten sich laut Gericht als wertlose Digitaldrucke mit gefälschten Signaturen, Stempeln und falschen Provenienzen. Ein weiterer Angeklagter, Denis M. (51), transportierte die Werke zu Besichtigungsterminen und wurde wegen Beihilfe verurteilt. Carsten H. (63) stellte sein Konto für Überweisungen zur Verfügung und wurde wegen Geldwäsche verurteilt.
Stephan W. wurde wegen Urkunden- und Betrugsdelikten in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt. Besonderes Gewicht legte das Gericht auf seine „hohe kriminelle Energie“. Arnold V. erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Denis M. wurde mit zwei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe belegt. Carsten H. erhielt eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Darüber hinaus ordnete das Gericht die Einziehung von Wertersatz in Höhe von knapp 1,5 Mio Euro gegen zwei der Angeklagten an.
Die Hauptverhandlung begann am 14. Juni 2023 und umfasste 143 Tage. Das Verfahren wurde im Lauf der Verhandlung auf die verbleibenden Tatvorwürfe konzentriert; eine ursprünglich mitangeklagte Frau (34) hatte sich gegen Zahlung von 50.000 Euro einer Einstellung nach § 153a Abs. 2 StPO angeschlossen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Revision ist möglich, markiert jedoch eine seltene, aber bedeutsame gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Markt für zeitgenössische Fotografie – insbesondere mit dessen Verwundbarkeit gegenüber Fälschungen und Manipulationen. Der Handel mit gefälschten Fotografien gefährde laut Gericht „das Vertrauen in den Kunstmarkt“ erheblich. Fotografien sind aufgrund ihrer Reproduzierbarkeit und der technisch oft geringen Differenz zur Originalproduktion besonders anfällig.
Für Sammler, Galerien und Auktionshäuser bedeuten solche Verfahren eine Mahnung: Die Authentifizierung von Fotografien – insbesondere hinsichtlich Signatur, Edition, Provenienz und physischer Beschaffenheit – bleibt ein zentrales Risiko. Frühere Fälle fokussierten vor allem Gemälde und Skulpturen; dieser Großfall zeigt nun eine Konzentration auf Fotografie als relevantes Subsegment im Kunsthandel.
Neben der strafrechtlichen Verfolgung wirft der Fall Fragen zur Regulierung und Transparenz des Fotomarkts auf: Wie kann die Branche Fälschungen schneller erkennen? Welche Rolle spielen Zertifikate, Editionen und digitale Archive? Wie kann das Risiko für Käufer begrenzt werden?
Insgesamt sendet das Verfahren das Signal: Auch der Markt für Fotografien ist kein Nischenfeld mehr, sondern Teil der hochvolumigen Kunsthandelsszene – mit allen damit verbundenen Chancen und Risiken.








