Mehr als fünfzig Jahre nach seiner Veröffentlichung geht der Konflikt um eines der bekanntesten Pressefotos der Geschichte nun vor Gericht. Der Fotograf Nick Ut hat Anfang März 2026 in Frankreich Klage wegen Diffamierung gegen Netflix und die Produzenten des Dokumentarfilms The Stringer eingereicht.
Der Film stellt die Urheberschaft der Aufnahme The Terror of War infrage, jenes Bildes aus dem Vietnamkrieg, das als „Napalm Girl“ weltweit bekannt wurde und Ut 1973 den Pulitzer-Preis einbrachte. Für Ut ist diese Darstellung ein direkter Angriff auf seine berufliche Integrität. Seine Anwälte berufen sich auf das französische Pressegesetz von 1881 und sprechen von schwerwiegender Rufschädigung. Gefordert werden eine Richtigstellung, Schadenersatz und die Übernahme der Verfahrenskosten.
Dass der Rechtsstreit in Frankreich geführt wird, hängt mit der dortigen Verbreitung des Films sowie mit der Beteiligung der französischen Organisation VII an Teilen der Recherche zusammen.
The Stringer, seit Ende 2025 international über Netflix verfügbar, behauptet, das ikonische Bild sei möglicherweise nicht von Ut aufgenommen worden, sondern von dem vietnamesischen freien Fotografen Nguyễn Thanh Nghe. Die Filmemacher stützen sich auf Interviews, Archivmaterial sowie technische Rekonstruktionen der damaligen Aufnahmesituation. Perspektivanalysen und digitale Modellierungen sollen nahelegen, dass Ut sich womöglich nicht an der Position befunden habe, aus der das Bild entstand.
Damit wird nicht die Authentizität des Fotos infrage gestellt, sondern seine Autorenschaft. Associated Press erklärte nach interner Prüfung, keine belastbaren Beweise gegen die traditionelle Zuschreibung gefunden zu haben, und hält weiterhin an Ut als Fotograf fest. Andere Institutionen reagierten zurückhaltender. World Press Photo setzte die Zuschreibung zeitweise aus und verwies auf offene Fragen.
Innerhalb der Branche verläuft die Debatte entlang einer sensiblen Linie: zwischen notwendiger historischer Überprüfung und möglicher Rufschädigung. Während die Filmemacher ihre Arbeit als investigativen Beitrag zur Bildgeschichte verstehen, sieht Ut darin die öffentliche Suggestion, er habe sich fremde Leistung angeeignet.
Der Fall ist mehr als ein persönlicher Rechtsstreit. Das „Napalm Girl“-Foto gehört zum visuellen Kanon des 20. Jahrhunderts. Es steht für die politische Macht der Pressefotografie – und für die Verantwortung, die mit ihrer Archivierung und Zuschreibung einhergeht.
Das nun beginnende Verfahren könnte deshalb über den Einzelfall hinaus Wirkung entfalten. Es berührt die Frage, wie weit dokumentarische Rekonstruktion gehen darf, wenn sie etablierte historische Narrative erschüttert – und welche Beweislast erforderlich ist, um einen Pulitzerpreisträger öffentlich infrage zu stellen.
Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung bleibt die Urheberschaft eines der einflussreichsten Bilder der Fotogeschichte umstritten. Sicher ist nur: Die Debatte um dieses Foto ist längst nicht mehr rein historisch – sie ist juristisch geworden.













