Wer muss bei der Veröffentlichung von Fotos genannt werden, was gilt für Bildmetadaten und welche neuen Fragen entstehen durch KI-Bearbeitungen? Ein Webinar des Bundesverbands professioneller Bildanbieter (BVPA) am 12. November 2026 beleuchtet die rechtlichen Anforderungen an den Umgang mit fotografischen Werken.
Fehlende Urheberangaben und beim Upload entfernte Metadaten gehören zu den wiederkehrenden Problemen der professionellen Bildverwertung. Das Urheberrecht schützt sowohl den Anspruch auf Anerkennung der Urheberschaft als auch bestimmte elektronische Informationen zur Rechtewahrnehmung. Mit dem Einsatz generativer KI und KI-gestützter Bildbearbeitung kommen weitere Fragen hinzu: Wann ist eine Urhebernennung erforderlich und wie lässt sich der menschliche Anteil an einer Bildgestaltung dokumentieren?
Bildrechte in der Praxis
Im BVPA-Webinar „Der korrekte Bildnachweis – Namensnennung und Metadaten im Urheberrecht“ erläutert Rechtsanwalt Florian Wagenknecht anhand praktischer Beispiele die rechtlichen Anforderungen an Bildnachweise in unterschiedlichen Veröffentlichungsformen. Weitere Themen sind die Bedeutung von Metadaten für die Rechteklärung und mögliche rechtliche Schritte bei deren unzulässiger Entfernung.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, wie sich der Einsatz von KI-Werkzeugen auf bestehende Urheberrechte und Kennzeichnungspflichten auswirkt.
Wagenknecht ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Partner der Bonner Kanzlei TWW.law und Head of Corporate Legal Affairs der Deutschen Welle.
Termin und Teilnahme
Das Webinar findet am 12. November 2026 von 10:30 bis etwa 12:00 Uhr statt. Die Teilnahme kostet für BVPA-Mitglieder 45 Euro, für Nichtmitglieder 90 Euro, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei mehr als zwei Teilnehmern aus einem Unternehmen wird ein Nachlass gewährt.
Anmeldungen nimmt der BVPA unter info@bvpa.org entgegen.














