Nikon hat Ende April 2017 gleich mehrere Klagen gegen den holländischen Hersteller von Geräten für die Halbleiterproduktion ASML und gegen Zeiss wegen möglicher Patentverletzungen eingereicht. Jetzt haben die beiden beklagten Unternehmen Gegenklage beantragt.
Nikon sieht eine Patenverletzung seiner Halbleiter-Produktionstechnologie durch deren Nutzung in den Lithografiesystemen von ASML. Zeiss liefert dazu die optischen Komponenten. Die beklagten Unternehmen haben nun einzeln sowie gemeinsam selbst Klagen zu Patentverletzungen in über zehn Fällen gegen Nikon eingereicht.
Nach Angaben von Nikon haben die Japaner beim Distriktgericht in Den Haag insgesamt elf Patentverletzungsklagen gegen ASML vorgebracht. Auch in Tokio sei beim Distriktgericht Klage gegen ASML erhoben worden. Die Klage von Nikon gegen Zeiss ist beim Landgericht Mannheim geltend gemacht worden, nachdem Gespräche zwischen Nikon, ASML und Carl Zeiss unter Leitung eines Mediators keine Einigung gebracht hatten.
Bis Ende 2014 gab es ein Kreuzlizenzabkommen zwischen Zeiss und Nikon, dessen mögliche Verlängerung die Japaner aber abgelehnt haben. Dieses Abkommen hätte die gegenseitige Nutzung von Patenten ermöglicht. Bei früheren Prozessen von Nikon gegen ASML und Zeiss haben sich die Unternehmen in einem Vergleich zugunsten von Nikon geeinigt.
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