Bei Aufträgen aus dem industriellen Bereich müssen Fotografen heute zu Dokumentationen auch Drohnen einsetzen. Industrielle Drohneneinsätze gibt es unter anderem, um Schornsteine zu kontrollieren, Photovoltaik-Anlagen zu prüfen oder Firmen-Areale zu überfliegen.
Die rechtliche Situation ist allerdings unübersichtlich: Es mangelt an klaren Regularien wie dem Erwerb eines Befähigungsnachweises. Viele Unternehmen sind daher unsicher und die fehlende Gesetzesgrundlage öffnet dubiosen Anbietern die Türen. Christian Kaiser, Geschäftsführer von Copting und Referent der TÜV NORD Akademie, informiert über die wichtigsten Voraussetzungen bei der gewerblichen Nutzung von Drohnen.
Beim gewerblichen Einsatz von Drohnen müssen einige Regularien beachten werden, die über die Anforderungen an Privatpersonen hinausgehen. Hier den Durchblick zu behalten, ist jedoch gar nicht so einfach. Denn in vielen Bereichen bei der Nutzung dieser Technologie herrscht Uneinigkeit und die Handhabung pro Bundesland kann sehr unterschiedlich sein. Schon wenn es darum geht, welche Voraussetzungen gelten, um einen Befähigungsnachweis zum Steuern einer Drohne zu erwerben, mangelt es an klaren Regeln. Dabei ist dieser als Nachweis zum Erwerb einer allgemeinen Aufstiegserlaubnis unbedingt notwendig.
„Was fehlt, ist eine einheitliche Regelung. Es muss festgelegt werden, welche Befähigungsnachweise allgemein anerkannt werden und welche Anforderungen der Besitzer erfüllen muss“, sagt Kaiser. „Momentan können sich Nutzer irgendwo ein Zertifikat oder einen Nachweis ausstellen lassen und ein Sachbearbeiter entscheidet, ob er das akzeptiert oder nicht. Das ist sehr willkürlich.“ Die Diskussionen darüber, wer wie wo was steuern darf, sind laut des Experten groß. „Umso wichtiger ist es, dass hier Licht ins Dunkel gebracht wird“, fordert Kaiser.
In der Fachtagung geht es unter anderem, um die Anmeldung von Flügen, um den Abschluss einer Versicherung und um die Prinzipien des Sichtflugs, die vom Betreiber unbedingt einzuhalten sind.
Über aktuelle Rechtslagen, Voraussetzungen für die gewerbliche Nutzung von Drohnen und aktuelle Praxisbeispiele klärt die Fachtagung „Industrielle Drohnen-Einsätze“ am 09. November 2016 in Hamburg auf. Weitere Informationen und Anmeldungen unter www.tuev-nord.de/tk-drohne
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