Um sich bei offiziellen Anlässen und bei Recherchen als offizielle Medienvertreter legitimieren zu können, wurde in der Nachkriegszeit für Journalisten ein offizieller Presseausweis eingeführt, der von den Berufsverbänden ausgestellt wird, aber seit einigen Jahren auch von kommerziellen Institutionen vergeben wurde. Nun hat die Innenministerkonferenz (IMK) die Wiedereinführung eines bundeseinheitlichen Presseausweises beschlossen.
Damit werden einheitliche Voraussetzungen für den Zugang und die Legitimation der Presse zu geschaffen. Der Beschluss ermöglicht nun eine Art amtlichen Presseausweis, wie es ihn in Deutschland bis 2008 schon gab. Der Ausweis schafft für Medienvertreter nun einheitliche Bedingungen für die Akkreditierung. Damit soll auch möglichem Missbrauch und fragwürdiger Vergabepraxis begegnet werden .Es ist auch beabsichtigt, dass zukünftig Behörden diesen Ausweis für den Zugang zu Recherchearbeiten, Demonstrationen und anderen Ereignissen von öffentlichem Interesse akzeptieren aber auch journalistische Sonderstellungen, wie etwa den Beschlagnahmeschutz sicherstellen.
Man hofft mit dem neuen Presseausweis eine wichtige Markierung für Qualität und Vielfalt in der Berichterstattung zu setzen. Kritik an der neuen Vergabepraxis kam vor allem aus der Bloggerszene, die um ihre Anerkennung als Journalisten fürchten und die Pressefreiheit dadurch in Gefahr sehen.
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