Demnach reicht es nicht mehr, dass Bilder von einer Bildagentur mit einem Urhebervermerk im Web auf derselben Seite gekennzeichnet werden. Die Bilder müssen beispielsweise mit einem Wasserzeichen versehen werden. Der Grund dafür: Je nach Einstellung der Webseite, können Bilder auch auf Übersichtsseiten angezeigt werden oder gleich per URL aufgerufen werden. Grund für den Entscheid war ein Rechtsstreit, bei dem ein Nutzer der kostenlosen Bilddatenbank Pixelio abgemahnt wurde.
Warenkorb
- Photoshop - Neue KI-Funktionen27. Januar 2026
- Women by Women28. Januar 2026
- Multiblitz wieder da26. Januar 2026
- Warehouse Sale26. Januar 2026
- Update für SL-System und Q3-Familie26. Januar 2026
- 20. CIPAE16. März 2026
- Leica vor neuer Phase16. März 2026
- Visuelle Kommunikation im Umbruch 15. März 2026
- Kameramarkt wächst weltweit14. März 2026
- Nachwuchsfotografie in Zingst14. März 2026
Service:
Newsletter











