Die Initiative Bild im BVDW hat eine aktuelle Stellungnahme zu der Berechnungsgrundlage der Corona-Hilfen für Selbstständige veröffentlicht.
Die Corona-Krise stellt für viele Selbstständige trotz der bereitgestellten betrieblichen Hilfen eine enorme Belastung für ihre private Existenz dar. Viele Auftragsausfälle sind vor allem durch mangelnde Planungssicherheit auf Seiten der Auftraggeber hervorgerufen worden.
„Nach Rücksprache mit zahlreichen Mitgliedern der in der Initiative Bild im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. repräsentierten Verbände, stellen wir fest, dass es große Schwankungen in den Einkommen des Jahres 2020 gibt“, so J. Konrad Schmidt, neuer Leiter der Initiative Bild. „Einige sind solide durch die Krise gekommen – andere haben extreme Einbußen erlitten. Pauschale Hilfen werden bei dieser Gemengelage nie angemessene Ergebnisse erzielen können. Als Initiative Bild ist es unsere Aufgabe, auch für diese komplexen Probleme Lösungen zu finden und diese mit der Politik zu diskutieren“, so der Fotograf.
„Seit Wochen wird das Wort „Unternehmerlohn“ in einer breiten Öffentlichkeit diskutiert. Praxisnahe, einfache und schnell umsetzbare Rechenmodelle fehlen aber bislang. Die von der Bundesregierung für den November- und Dezember-Lockdown bereitgestellten Hilfen können viele Selbstständige nicht beantragen, weil die Geschäfte der meisten nicht unmittelbar von den Lockdown-Maßnahmen betroffen sind – sehr wohl aber mittelbar. So ist es gegenwärtige Realität, dass bei den von uns vertretenen Selbstständigen von Auftraggeber-Seite kein oder nur sehr wenig Geld ankommt.
Dabei ist es gerade in Zeiten eines weltweiten Gesundheitsnotstandes essenziell, dass alle auch weiterhin ihren Teil zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung beisteuern können. So tragen die Selbstständigen in Deutschland nicht nur in guten Zeiten mit ihren Beiträgen dazu bei, dass unser Land über ein stabiles Gesundheitssystem verfügt. Diese Zahlungen werden allerdings durch die Corona-Pandemie gefährdet, da weiterhin die Beitragshöhen nach den Einnahmen der Vorjahre berechnet werden.
Ebenso betroffen sind Rentenzahlungen. Der Staat rät jedem Selbstständigen zu Recht, sich eigenständig um seine Altersvorsorge zu kümmern. Diese persönliche Initiative darf aber nicht dadurch gefährdet werden, dass im Jahr 2020 die Einzahlungen in die Rentenversicherungen der Krise zum Opfer fallen. Sinkende Honorare in Zeiten von Corona bedrohen also vor allem die, die vorgesorgt und gut gewirtschaftet haben. Obendrein müssen oft auch Unterhaltszahlungen für die eigenen Kinder geleistet werden.
Große Einbußen bei Einnahmen bedrohen diese wichtigen Absicherungen und verschieben Probleme in die Zukunft“, umreißt die Initiative Bild in ihrer Stellungnahme die aktuelle Situation zutreffend.
Nach wochenlangen intensiven Gesprächen mit den Mitgliedern der Initiative Bild hat sich ein Rechenmodell für die Berechnung der Corona-Hilfen für Selbstständige ergeben, das der Zusammenschluss wichtiger Verbände der Bilderbranche als Leitfaden für das zukünftige politische Handeln diskutieren möchte.
Als Basis für die Berechnung der Sicherung der privaten Aufwendungen dienen dabei die Einkommenssteuerbescheide aus den Jahren 2018 und 2019. Der Durchschnitt dieser zwei Jahre dient als Bemessungsgröße. J. Konrad Schmidet: „Analog zu den Regelungen zum Kurzarbeitergeld setzen wir auch hier 80% als Richtwert an. Diese Bemessungsgröße dient als Zieldefinition – danach zieht man davon die im Jahr 2020 trotz der Corona- Krise erreichten Einkommen ab und erhält so eine Differenz, die als Fehlbetrag zur Sicherung der privaten Existenz anerkannt werden muss.“
Ein Rechenbeispiel: Das zu versteuernde Einkommen aus den Einkommenssteuerbescheiden der Jahre 2018 und 2019 betrug im Durchschnitt 40.000 Euro. 80% von 40.000 Euro sind 32.000 Euro. Das erzielte, zu versteuernde Einkommen aus dem Jahr 2020 aus selbstständiger Tätigkeit beträgt 20.000 Euro, die Differenz beträgt in diesem Beispiel also 12.000 Euro. Diese Daten lassen sich auch ohne fertigen Jahresabschluss 2020 über die USt-Voranmeldungen gut schätzen. Fertige Jahresabschlüsse zur Verrechnung werden erst im Jahr 2021 vorliegen.
„Diese Differenz sollte Deutschland den Selbstständigen als Förderung auszahlen“, so die Forderung der Initiative Bild. „Es schafft Parität zu den Regelungen für Angestellte. Krankenversicherung, Altersvorsorge, Unterhalt, Versicherungen etc. können weiter finanziert werden. Die Abstriche sind die Gleichen wie für Angestellte, doch die jeweiligen Jahresergebnisse und die vielen Arbeitsstunden des Corona-Jahres 2020 sind in voller Höhe berücksichtigt. Das Modell ist leicht zu berechnen, leicht darzulegen, transparent und für den Staat preiswerter als das Kurzarbeitergeld, das 80% des Gehaltes bei 0% Leistung finanziert. Es berücksichtigt sehr fair die individuell erzielten Leistungen im Corona-Jahr 2020, genauso wie die individuellen Lebenssituationen der einzelnen Selbstständigen. Betrug ist ausgeschlossen, da die Jahresabschlüsse vorliegen. Die Zahlen sind auch ohne Steuerberater leicht zu berechnen“, so Schmidt.
„So entsteht ein sehr faires Modell, das, angepasst an die Einkommensverhältnisse, die Schwankungen des Jahres 2020 ausgleicht, Existenzen sichert und weiterhin eine Vorsorge für Gesundheit und Alter in normaler oder durchschnittlicher Höhe zulässt, ohne zum Ruhen der Krankenversicherung zu führen; denn diese ruht gem. § 16 Abs. 3a SGB V, sobald Selbstständige mit den Beiträgen von zwei oder mehr Monaten in Rückstand sind“, so der BFF Fotograf. „Ein Umstand, der besonders in der globalen Corona-Krise eine untragbare
Gefahr für die Gesundheit darstellen kann.“
Unterstützt wird dieses Papier vom Bundesverband der Agenturen für Visagisten und Stylisten (bavus) e. V., der Deutschen Gesellschaft für Photographie (DGPh), Freelens und dem Interessensverband der Castingagenturen und Darstellervermittler (INCA-DV).
https://www.bvdw.org/der-bvdw/