Der Streit um die Nutzung urheberrechtlich geschützter Bilder für das Training von Künstlicher Intelligenz erreicht eine neue, möglicherweise entscheidende Phase. Für den 3. September 2026 hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe einen Termin zur mündlichen Verhandlung im Verfahren gegen den Verein LAION e.V. angesetzt. Damit gelangt ein Fall in die höchste deutsche Instanz, der weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die gesamte Kreativ- und Technologiebranche haben dürfte.
Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, ob Fotografien ohne Zustimmung der Urheber für das Training von KI-Systemen verwendet werden dürfen. Auslöser ist der Datensatz „LAION 5B“, eine Sammlung von rund sechs Milliarden Bild-Text-Paaren, die als Grundlage für zahlreiche KI-Bildgeneratoren dient. Darunter befanden sich auch Werke des klagenden Fotografen, die nach dessen Angaben ohne Einwilligung aus Bildagenturen übernommen wurden.
In den Vorinstanzen blieb die Klage erfolglos. Sowohl das Landgericht Hamburg als auch das Oberlandesgericht Hamburg sahen das Vorgehen von LAION durch die urheberrechtliche Ausnahmeregelung für wissenschaftliches Text- und Data-Mining gedeckt. Diese Regelung erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die automatisierte Auswertung großer Datenmengen, auch wenn diese urheberrechtlich geschützt sind.
Mit Unterstützung der VG Bild-Kunst wurde daraufhin Revision eingelegt. Der nun anstehende Termin vor dem Bundesgerichtshof markiert einen möglichen Wendepunkt. Erstmals wird ein deutsches Höchstgericht darüber entscheiden, wie weit diese Ausnahmeregelung im Kontext von KI-Training tatsächlich reicht.
Die Verhandlung ist öffentlich und findet am 3. September 2026 um 9 Uhr im Gebäude des Bundesgerichtshofs in der Herrenstraße 45a in Karlsruhe statt. Beobachter erwarten eine intensive Auseinandersetzung mit grundlegenden Fragen des Urheberrechts im digitalen Zeitalter.
Die Bedeutung des Verfahrens geht dabei weit über Deutschland hinaus. Da die relevanten gesetzlichen Regelungen auf europäischen Richtlinien basieren, ist es möglich, dass der Bundesgerichtshof den Fall dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung vorlegt. Eine solche Entscheidung hätte unmittelbare Auswirkungen auf den Umgang mit Trainingsdaten in ganz Europa.
Im Kern steht eine Frage, die die kreative Praxis ebenso betrifft wie die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz: Unter welchen Bedingungen dürfen bestehende Werke als Rohstoff für neue Technologien genutzt werden? Das Urteil könnte die Spielregeln für die Nutzung visueller Inhalte grundlegend neu definieren und damit auch die wirtschaftliche Grundlage kreativer Arbeit nachhaltig beeinflussen.
Die anstehende Verhandlung wird daher nicht nur von Juristen aufmerksam verfolgt, sondern auch von Fotografen, Künstlern und Unternehmen der Technologiebranche. Sie markiert einen Moment, in dem sich entscheidet, wie das Verhältnis zwischen Urheberrecht und Künstlicher Intelligenz in Zukunft gestaltet wird.
Foto oben: Kläger Robert Kneschke, fotografiert von Mareen Fischinger









