Mit der Veröffentlichung eines neuen „Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content“ konkretisiert die Europäische Kommission die Transparenzvorgaben des AI Act. Ab dem 2. August 2026 gelten europaweit neue Kennzeichnungspflichten für bestimmte KI-generierte Inhalte. Gleichzeitig stellt die EU erstmals ein offizielles Set von Symbolen zur Kennzeichnung solcher Inhalte vor.

Auf den ersten Blick richtet sich die Initiative vor allem an Anbieter und Nutzer generativer KI-Systeme. Für Fotografen und Bildjournalisten enthält sie jedoch eine bemerkenswerte Botschaft: Nicht jedes mit KI bearbeitete Bild muss künftig gekennzeichnet werden – entscheidend ist der Kontext.
Deepfakes im Fokus
Die neuen Transparenzregeln zielen vor allem auf sogenannte Deepfakes ab. Gemeint sind KI-generierte oder KI-manipulierte Bilder, Videos und Audiodateien, die reale Personen, Orte, Objekte oder Ereignisse authentisch erscheinen lassen, obwohl sie künstlich erzeugt oder verändert wurden.
Für solche Inhalte sieht die EU künftig eine klare Kennzeichnung vor. Unterstützt werden soll dies durch ein neues Set offizieller EU-Icons, die Plattformen, Publisher und andere Nutzer generativer KI-Systeme freiwillig einsetzen können.
Die Kennzeichnung soll bereits beim ersten Kontakt mit dem Inhalt sichtbar sein und möglichst auch beim Weiterteilen oder Herunterladen erhalten bleiben.
Gute Nachrichten für Fotografen
Besonders interessant ist, was nicht unter die Kennzeichnungspflicht fällt.
Die EU stellt ausdrücklich klar, dass für KI-generierte Texte keine Kennzeichnung erforderlich ist, wenn diese einem menschlichen Redaktionsprozess unterliegen und eine natürliche oder juristische Person die publizistische Verantwortung übernimmt.
Auch bei kreativen, künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Arbeiten gelten deutlich reduzierte Anforderungen. Die Transparenzpflicht darf hier ausdrücklich nicht die Rezeption oder den Genuss eines Werkes beeinträchtigen.
Für die Fotografie bedeutet das: Der Gesetzgeber erkennt an, dass zwischen dokumentarischer Berichterstattung, künstlerischer Bildproduktion und manipulativen Deepfakes grundsätzliche Unterschiede bestehen.
Drei Kategorien für KI-Bilder
Die EU schlägt drei Kennzeichnungsstufen vor:
AI Involved – KI war an der Erstellung beteiligt.
Fully AI Generated – das Bild oder der Inhalt wurde vollständig durch KI erzeugt.
Partially AI Modified – vorhandenes Material wurde mit KI verändert.
Gerade die dritte Kategorie dürfte für Fotografen interessant werden. Denn sie betrifft Fälle, in denen bestehende Fotografien nachträglich mit KI verändert werden – etwa durch Gesichtstausch, generatives Ergänzen von Bildinhalten oder andere Eingriffe, die über klassische Bildbearbeitung hinausgehen.
Authentizität wird Wettbewerbsvorteil
Für die professionelle Fotografie könnte die Entwicklung sogar positive Folgen haben.
Während in den vergangenen Jahren vor allem über die Konkurrenz zwischen Kamera und Bildgenerator diskutiert wurde, rückt nun die Herkunft eines Bildes stärker in den Mittelpunkt. Wer dokumentarisch arbeitet, journalistische Verantwortung übernimmt oder die Entstehung seiner Bilder nachvollziehbar dokumentieren kann, erhält einen zusätzlichen Vertrauensvorsprung.
Die Europäische Kommission formuliert das Ziel unmissverständlich: Bürger sollen erkennen können, ob Inhalte von KI erzeugt oder manipuliert wurden, um Täuschung und Manipulation zu vermeiden.
Mehr Transparenz statt weniger Kreativität
Bemerkenswert ist dabei der gewählte Ansatz. Die EU verbietet keine KI-generierten Bilder und schreibt auch keine generelle Kennzeichnung sämtlicher KI-gestützter Kreativprozesse vor.
Stattdessen setzt der neue Kodex auf Transparenz dort, wo künstlich erzeugte Inhalte mit realen Ereignissen oder Personen verwechselt werden könnten. Die neuen Regeln sollen Vertrauen schaffen, ohne künstlerische oder kreative Arbeit unnötig einzuschränken.
Für Fotografen ist das ein wichtiges Signal. Der AI Act unterscheidet künftig stärker zwischen dokumentarischer Glaubwürdigkeit, redaktioneller Verantwortung und kreativer Bildproduktion. Genau diese Differenzierung hatte die Fotoszene in den vergangenen Jahren immer wieder gefordert.
Mit dem neuen EU-Kodex beginnt nun der Versuch, daraus einen europaweiten Standard zu machen.
Mehr Informationen:
code-practice-ai-generated-content
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