Nachdem nun Bargeld, Überweisungen und Lastschriften vereinheitlicht wurden, sei dies der nächste logische Schritt bei der Integration des europäischen Markts für den Massenzahlungs-verkehr. „Bei den gerade umgesetzten SEPA-Produkten für Überweisungen und Lastschriften sind sowohl Verbraucher als auch Wirtschaft nur unzureichend eingebunden worden. Beim SEPA für Karten muss das besser werden“, so HDE-Experte Ulrich Binnebößel. Die Entwicklung der nötigen Umstellungen müsse gemeinsam erfolgen, denn die technischen Standards wirkten weit in die Systeme der Unternehmen hinein.
Positiv bewertet der HDE, dass die EZB die Verordnungen zu Interbankenentgelten bei Kartenzahlungen und die Neufassung der Richtlinie zu Zahlungsdiensten begrüßt. „Für eine wirkliche Harmonisierung sind aber noch weitere Schritte notwendig“, so Binnebößel. So gebe es bei der Verordnung über Interbankenentgelte, die maximale Entgelthöhen für bestimmte Debit- und Kreditkartenzahlungen festlegt, noch Klärungsbedarf. Nicht alle Kartenzahlungen würden mit der Verordnung abgedeckt. Insbesondere das Electronic Cash- Verfahren der Deutschen Kreditwirtschaft müsse einbezogen werden. Bei der Neugestaltung der Zahlungsdiensterichtlinie komme es zudem darauf an, dass wichtige Regelungen zu Rechten von Dienstleistern auch auf Kartenzahlungen angewendet werden, die nach dem bisherigen Entwurf des Europaparlamentes auf Onlinebanking beschränkt seien.