Der Stiftungsrat der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) hat am 3. Juni 2021 eine neue Richtlinie über Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen vom Äußeren und Inneren ihrer Gebäude sowie sonstiger Kunstschätze und ihrer Gartenanlagen verabschiedet (siehe Link). Unter der neuen Direktive gestattet die SPSG grundsätzlich das Fotografieren und Filmen auf ihrem Stiftungsgelände.
„Treiber der positiven Entwicklung war unter anderem ein konstruktiver Dialog zwischen SPSG und BVPA“, so der BVPA-Vorstandsvorsitzende Torsten Hoch. Der BVPA habe den Kontakt seit der Entscheidung „Sanssouci“ des Bundesgerichtshofs im Dezember 2010, die eine Einschränkung der professionellen Bildverwertung zur Folge hatte, nicht abreißen lassen. Die gemeinsame Suche nach lösungsorientierten Ansätzen führte nun zu einem Erfolg. „Die Nachfrage nach professionellem Bildmaterial zum Thema SPSG kann nun wieder leichter gedeckt werden“, so Hoch.
Durch die Neuausrichtung wird die Veröffentlichung und kommerzielle Verwertung professioneller Bilder durch Bildagenturen und Fotografen enorm erleichtert. Fotografien und Videomaterial, die ohne zusätzliche Technik (wie Leiter, Scheinwerfer, Reflektorschirme o.ä.) und ohne weiteres Personal (wie Models, Darsteller, Protagonisten, Visagisten, Stylisten, Assistenten o.ä.) aufgenommen wurden, können ohne vorherige Zustimmung aufgenommen und veröffentlicht werden, wenn dies der Richtschnur des respektvollen Umgangs mit den Kulturgütern entspricht. Dazu gehört auch die Veröffentlichung auf Social-Media-Kanälen.
Die SPSG betreut rund 300 Gebäude, tausende Kunstschätze sowie fast 800 Hektar historische Park- und Gartenanlagen in Berlin und Brandenburg, die zu großen Teilen auf der UNESCO-Welterbeliste stehen (Link zu den Anlagen). Aufgabe der SPSG ist es, dieses Kulturerbe zu schützen. Gleichzeitig sollen die Bau- und Kulturdenkmäler der Öffentlichkeit zugänglich und die Auswertung für die Allgemeinheit möglich sein.
https://www.spsg.de/schloesser-gaerten/objekt/schloss-sanssouci/