Der Deutsche Fotorat hat sich in einem Schreiben an das Bundesministerium der Justiz (BMJ) zu den geplanten gesetzlichen Regelungen gegen bildbasierte sexualisierte Gewalt positioniert.
Hintergrund ist der politische Auftrag der Regierungskoalition, bestehende Strafbarkeitslücken zu schließen – insbesondere im Bereich sexualisierter Deepfakes. Ende 2025 erhielt der Deutsche Fotorat eine Antwort aus dem BMJ, in der das Ministerium bestätigt, die Umsetzung des Vorhabens derzeit zu prüfen.
Dabei nimmt das BMJ nach Angaben des Fotorats ausdrücklich auch voyeuristische Bildaufnahmen in den Blick. Solche Aufnahmen können bereits heute in bestimmten Fällen strafbar sein. Im Zuge der geplanten Neuregelungen wird jedoch diskutiert, ob und in welchem Umfang zusätzliche Tatbestände erforderlich sind, um neue Formen digitaler und KI-gestützter Bildmanipulationen wirksam zu erfassen.
Der Deutsche Fotorat weist in diesem Zusammenhang auf mögliche Nebenwirkungen hin: Eine Ausweitung strafrechtlicher Regelungen könne dazu führen, dass berufliche und künstlerische Fotografie im öffentlichen Raum stärker eingeschränkt wird. Aus Sicht des Verbandes besteht die Gefahr, dass Fotografen bei alltäglichen oder journalistischen Motiven schneller in rechtliche Grauzonen geraten – selbst dann, wenn kein sexualisierter Kontext vorliegt und keine Schädigungsabsicht erkennbar ist.
Der Fotorat macht damit deutlich, dass die notwendige Bekämpfung bildbasierter Gewalt nicht zu einer pauschalen Einschränkung fotografischer Praxis führen dürfe. Besonders relevant ist diese Debatte für Reportage-, Street- und Dokumentarfotografie, die auf öffentliche Situationen und spontane Aufnahmen angewiesen ist.
Positiv bewertet der Deutsche Fotorat, dass das BMJ signalisiert hat, den Verband in den weiteren Prüf- und Gesetzgebungsprozess einzubeziehen. Der Fotorat hat seinerseits die Bereitschaft erklärt, sich konstruktiv an der Diskussion zu beteiligen – etwa im Rahmen von Verbändeanhörungen.
Damit zeichnet sich ab, dass neben strafrechtlichen Erwägungen auch die Perspektive der fotografischen Praxis und der Kunst- und Medienfreiheit in die Ausgestaltung möglicher Regelungen einfließen soll.
Aus Sicht des Deutschen Fotorats ist eine klare und rechtssichere Abgrenzung zwischen strafwürdiger bildbasierter Gewalt und sozialadäquater Fotografie erforderlich. Gemeint ist damit insbesondere eine Unterscheidung zwischen Bildmaterial, das Menschen gezielt herabwürdigt, sexualisiert oder schädigt, und Aufnahmen, die im Rahmen legitimer journalistischer, dokumentarischer oder künstlerischer Arbeit entstehen.
Um diese Fragen praxisnah zu untermauern, hat der Deutsche Fotorat eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese sammelt bereits Praxisbeispiele sowie rechtliche Problemkonstellationen rund um Fotografie im öffentlichen Raum. Ziel ist es, konkrete Fälle und mögliche Konfliktlagen in zukünftige Stellungnahmen einzubringen und so zu einer ausgewogenen Gesetzgebung beizutragen.
Die geplanten Regelungen gegen bildbasierte sexualisierte Gewalt reagieren auf ein Feld, das durch KI-gestützte Manipulationen und Deepfake-Technologien zunehmend an Bedeutung gewinnt. Gleichzeitig zeigt der Austausch zwischen BMJ und Deutschem Fotorat, dass neben Opferschutz und Strafverfolgung auch Fragen nach Pressefreiheit, Kunstfreiheit und beruflicher Praxis berücksichtigt werden müssen. Entscheidend wird sein, ob eine gesetzliche Neuregelung präzise genug formuliert wird, um Missbrauch wirksam zu bekämpfen, ohne legitime Fotografie im öffentlichen Raum unter Generalverdacht zu stellen.
(Abb. oben: KI-generiert)












