Es tut sich etwas im Fotografenhandwerk: Zum 1. August 2025 tritt eine neue Ausbildungsordnung in Kraft, die die bestehende Regelung aus dem Jahr 2009 ablöst.
Eingeleitet wurde das Neuordnungsverfahren auf Initiative des Centralverbands Deutscher Berufsfotografen (CV) bereits im Jahr 2019. In allen drei Lehrjahren zusammengenommen gibt aktuell nur noch rund 600 Auszubildende und bundesweit gerade mal fünf Berufsschulen, weil die überwiegende Mehrheit der Berufseinsteiger ein Studium einer handwerklichen Ausbildung vorzieht. Bundesinnungsmeister Henning Arndt ist dennoch optimistisch: „Wir haben ein neues Berufsbild geschaffen, dass der Dominanz der Bilder in allen heutigen Medien einschließlich SocialMedia gerecht wird.“
Arndt, der in Personalunion seit über zehn Jahren auch den Berufsbildungsausschuss (BBA) des CV leitet, hofft, dass Handwerksfotografen so zukünftig als Spezialisten für Bildkommunikation wahrgenommen werden. Der gelernte Fotograf ist hauptberuflich Ausbilder am PHOTO+MEDIENFORUM KIEL, dessen Bereich der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen aufgrund der neuen Ausbildungsordnung zukünftig noch wichtiger werden dürfte, sind die Inhalte der von Arndt maßgeblich mitgestalteten Reform doch von kaum einem der traditionellen Ausbildungsbetriebe im Fotografenhandwerk zu vermitteln. Zu deren Unterstützung wird darum zurzeit in Zusammenarbeit mit Sachverständigen eine Umsetzungshilfe erarbeitet.
Technikoffen
Deren Notwendigkeit zeigt sich beim näheren Lesen der neuen Verordnung: Schlüsselqualifikation für zukünftige Handwerksfotografen soll deren Bildkompetenz sein. Stand- und Bewegtbild sind in der Ausbildung zukünftig gleichermaßen wichtig. CGI und KI-Bildgeneratoren sind ebenso Lerninhalt wie Editorialfotografie oder Bildredaktion, um Auszubildende auf die Bildverwendung in Medien vorzubereiten.
Unter Leitung von Dr. Heike Krämer vom Bundesinstitut für Berufsbildung BIBB, wurde die Verordnung ansonsten technikoffen formuliert, damit sie trotz des fortschreitenden technologischen Wandels für viele Jahre eine zeitgemäße Berufsausbildung ermöglichen kann.
Laut Krämer gehe es auch im Fotografenhandwerk längst darum, unter Berücksichtigung von Zielgruppen, Corporate Identity und beabsichtigter Botschaft Entwürfe zu entwickeln und diese im Austausch mit den Auftragebern zu optimieren. In Zeiten von Social Media habe, so das BIBB, außerdem das Storytelling eine wachsende Bedeutung. So gelte es, mit Bildserien Geschichten medienübergreifend zu kommunizieren, um Emotionen zu wecken und die Aufmerksamkeit der Zielgruppen zu erlangen. Schwerpunkt der Ausbildung soll aber auch zukünftig vor allem die kamerabasierte Bildproduktion sein.
Spezialisierungen
Neu ist, dass zum Ende der Ausbildung auf Grundlage von Wahlqualifikationen zukünftig Spezialisierungen möglich sind. Zur Auswahl stehen Peoplefotografie, Produktfotografie, Architektur- sowie Industriefotografie, Editorialfotografie sowie Bildredaktion, softwaregestützte Bildgenerierung oder analoge Fotografie. Die wird zukünftig nicht mehr automatisch Teil der handwerklichen Grundausbildung sein. Teil der neuen Ausbildungsordnung sind stattdessen medienrechtliche Vorschriften wie Persönlichkeits- und Urheberrechte, aber auch barrierefreie Nutzungsmöglichkeiten von Medien.
Nach erfolgreichem Abschluss können Fotografengesellen auch zukünftig eine Fortbildung als Fotografenmeister oder als Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung anschließen.
Aus der wollte der langjährige CV-Vorsitzende Hans Starosta die gewerblichen Fotografen eigentlich komplett herauslösen, scheitere jedoch 2023 am Widerstand seiner Mitglieder. Zum 1. Januar 2025 endete nun auch seine Tätigkeit als CV-Geschäftsführer, die jetzt vom „Leitenden Koordinator“ Andre Sittinger an der Kreishandwerkerschaft Münster erledigt wird.
Alternativen
Alternativ zur Ausbildung als Fotograf stehen übrigens zahlreiche weitere Berufsbilder mit Bildbezug zur Auswahl: Fotomedienfachleute beraten Kunden und verkaufen ihnen foto- und videobezogene Produkte und Dienstleistungen. Auch sie erstellen fotografische Aufnahmen und bearbeiten Bilder. Foto- und medientechnische Assistenten führen im Bereich Fotografie und audiovisuelle Medien überwiegend technische Aufgaben aus. Relativ neu ist die Ausbildung zum Gestalter für immersive Medien auf Basis von Virtual oder Augmented Reality. Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste der Fachrichtung Bildagentur beschaffen Bilder und systematisieren bzw. archivieren Bildbestände. Mediengestalter Bild und Ton planen, produzieren und gestalten Bild- und Tonmedien. Mediengestalter/innen Digital und Print der Fachrichtung Gestaltung kombinieren Medienelemente, bereiten Daten für den digitalen Einsatz auf und stellen sie für den jeweiligen Verwendungszweck zusammen. Gestaltungstechnische Assistenten entwickeln und realisieren das grafisch-künstlerische Erscheinungsbild von Produkten mit – je nach Schwerpunkt im Bereich Grafik, Medien/Kommunikation oder Screen-Design.
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